Anfrage zum Thema: Hauptflugbuch (Dokumentation der an einem Flugplatz erfolgten Starts und Landungen)

Hallo!
Wir bekamen eine neue Anfrage zu einem Thema, welches mir auch nicht so bekannt war. Kann jemand helfen? Gern auch eine Antwort an uns. 

 

Liebe Fliegerkameradinnen und -kameraden,

mein Name ist Guido Frey, stamme aus Paderborn und bin dort fliegerisch am Flugplatz Paderborn-Haxterberg aktiv. Im Moment recherchiere ich gerade für eine Ausarbeitung über die Führung und Nutzung des Hauptflugbuches (Dokumentation der an einem Flugplatz erfolgten Starts und Landungen). Dazu stelle ich eine kleine Historie der Einführung des Hauptflugbuches (ab 1936 reichsweit) und dessen Weiterführung nach dem zweiten Weltkrieg voran. Für den letzteren Teil finde ich dazu momentan nur Dokumente für die Bundesrepublik. Von der DDR weiß ich aus Kontakten mit Zeitzeugen, dass zumindestens an GST-Plätzen auch ein Hauptflugbuch geführt werden musste. Es konnte mir allerdings bisher niemand sagen, was die Rechtsgrundlage für das Hauptflugbuch in der DDR war. Ich habe dazu im Luftfahrtgesetz der DDR keinen Hinweis gefunden.

Ein Funktionär der GST sagte mir, dass das Hauptflugbuch einfach als „stehendes Recht“ weitergeführt worden sei. Ich kann mir trotzdem nicht so recht vorstellen, dass es hierzu keinerlei Anweisungen, Gesetze oder Verordnungen gegeben hat.

Falls irgendjemand einen Hinweis hat, wo ich hierzu noch etwas finden kann (Interflug, GST, MfNV, Hauptverwaltung zivile Luftfahrt, MfS?), würde ich mich sehr freuen. Ich bin telefonisch unter 0178-4044332 oder per Mail Guido.Frey@gmx.de erreichbar.

Ich fände es einfach schade, bei einer solchen Arbeit einen Teil Deutschlands komplett unbeachtet zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Guido Frey

 

Beitragsbild Quelle: Image by Clker-Free-Vector-Images from Pixabay

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